Bedingungen und Konditionen

Definitionen (in diesen Verkaufsbedingungen):

"Käufer" bedeutet die Person, die das Angebot von Ad Terram für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen annimmt oder deren Bestellung von Waren und Dienstleistungen von Ad Terram BV angenommen wird.

"Vertrag" bezeichnet einen Vertrag über den Verkauf und Kauf von Waren und Dienstleistungen zwischen dem Käufer und der oben genannten Ad Terram BV, die dem Käufer die Waren und Dienstleistungen liefert.

"Bedingungen" bedeutet die Standard-Verkaufsbedingungen, wie sie in diesem Dokument dargelegt sind, und alle anderen besonderen Bedingungen, die schriftlich in einem Vertrag zwischen dem Käufer und Ad Terram BV vereinbart wurden, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen oder Konditionen.

"Waren" bedeutet Waren, wie z. B. organische Saatgutbehandlungs-, (organische) Beschichtungsmaterialien und Dienstleistungen, die dem Käufer im Rahmen eines Vertrags geliefert werden.

"Saatgut" ist das vom Käufer gelieferte Saatgut, mit dem die Dienstleistungen erbracht werden.

"Dienstleistungen" bezeichnet Dienstleistungen wie z. B. (ökologische) Saatgutbehandlung, Saatgutveredelung, Saatgutverkrustung, die dem Käufer im Rahmen eines Vertrags zu erbringen sind, ohne darauf beschränkt zu sein.

Anwendbarkeit der Bestimmungen und Bedingungen:

Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die Ad Terram BV und die mit ihr verbundenen Unternehmen mit dem Käufer schließen.

Vertragsverhandlungen:

  1. Ad Terram BV kann die Verhandlungen über noch abzuschließende Verträge zu jedem gewünschten Zeitpunkt einstellen.
  2. Im Falle einer Unterbrechung der Verhandlungen kann der Käufer niemals verlangen, dass die Verhandlungen fortgesetzt werden oder dass Ad Terram BV eine Entschädigung für eventuell entstandene Kosten und/oder einen eventuell erlittenen oder noch entstehenden Schaden, ungeachtet der Art dieses Schadens, zahlen muss.

Angebote/Vertragsabschlüsse:

  1. Alle Angebote von Ad Terram BV sind freibleibend und können jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie eine Frist zur Annahme enthalten.
  2. Angebote können nur schriftlich angenommen werden; Ad Terram BV hat jedoch das Recht, mündliche Annahmen so zu akzeptieren, als ob sie schriftlich erfolgt wären.
  3. Nimmt der Käufer ein Angebot an, so ist Ad Terram BV dennoch berechtigt, das Angebot innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Annahme (mündlich oder) schriftlich zu widerrufen; in diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen den Parteien zustande.
  4. Sofern von Ad Terram BV nicht anders angegeben, erlischt ein mündliches Angebot von Ad Terram BV automatisch, wenn es nicht innerhalb von sieben Tagen vom Käufer schriftlich angenommen wird.
  5. Sofern von Ad Terram BV nicht anders angegeben, verfallen schriftliche Angebote automatisch, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen vom Käufer schriftlich angenommen werden.

Behörde:

Mündliche Aufträge, Vereinbarungen und Bedingungen sind für Ad Terram BV nur dann verbindlich, wenn und soweit sie von der Geschäftsleitung oder einer von der Geschäftsleitung hierzu schriftlich bevollmächtigten Person schriftlich bestätigt worden sind.

Bekanntmachungen, Mitteilungen, etc.

  1. Sofern nichts anderes bestimmt ist, erfolgen alle Mitteilungen und Kommunikationen im Zusammenhang mit dem Vertrag (der Vertragserfüllung) in schriftlicher Form.
  2. Alle Aufforderungen zur Erfüllung der Anforderungen und alle Mahnungen müssen per Einschreiben erfolgen und die genauen Einzelheiten der Anforderung und die Frist, innerhalb derer diese Anforderung erfüllt werden muss, deutlich angeben.
  3. Die Bestimmungen des Absatzes 2 gelten auch für alle anderen Fristen, die gegebenenfalls festgelegt werden, und für alle Fälle, in denen die Aufhebung des Vertrags geltend gemacht wird. Jede Berufung auf die Aufhebung des Vertrages muss eine klare Begründung enthalten.

Allgemeine Informationen:

Alle Informationen, die in der Literatur von Ad Terram BV enthalten sind oder von Ad Terram-Mitarbeitern gegeben werden, dienen nur der allgemeinen Orientierung. Örtliche oder klimatische Schwankungen können solche Informationen ungenau machen. Käufer werden daher darauf hingewiesen, dass solche Informationen, die ihnen gegeben werden, keine Zusicherung von Ad Terram BV in Bezug auf diese Angelegenheiten darstellen und dass man sich nicht auf sie verlassen sollte. Daher rät Ad Terram BV dem Empfänger von Produkten/Materialien, alle erforderlichen Tests/Feldversuche usw. durchzuführen, um Ansprüche Dritter zu vermeiden.

Leistung/Garantie:

  1. Ad Terram BV liefert eine vertragskonforme Leistung und gewährleistet alle Qualitätsanforderungen, die in Anbetracht der Art der Leistung vernünftigerweise an diese gestellt werden können.
  2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist Ad Terram BV bei der Ausführung einer vereinbarten Dienstleistung oder eines Auftrags nicht zum Ergebnis, sondern nur zu ihren Bemühungen verpflichtet. Bei der Ausführung wird sich Ad Terram BV stets nach besten Kräften bemühen.

Preise:

  1. Die Preise basieren auf der letzten Preisliste oder dem letzten Angebot, der letzten Bestellung, der letzten Auftragsbestätigung oder einem Vertrag. Ad Terram BV ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern.
  2. Ad Terram BV ist berechtigt, die Preise oder Teile davon für noch nicht gelieferte und/oder bezahlte Waren oder Dienstleistungen an die Änderungen preisbestimmender Faktoren, wie Rohstoffpreise, Löhne, Wechselkurse, anzupassen, wenn seit dem Zustandekommen des Vertrags drei Monate vergangen sind.
  3. Alle Preise verstehen sich exklusive lokaler Steuern, für die allein der Käufer verantwortlich ist.

Beförderung und Verpackung:

  1. Die Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, ab Werk und ausschließlich Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Auf Wunsch organisiert Ad Terram BV den Transport und berechnet diesen dem Käufer zum Selbstkostenpreis.
  3. Ad Terram BV berechnet das Umpacken des vom Käufer gelieferten Saatguts und des verwendeten Verpackungsmaterials. Wenn der Käufer sein eigenes Verpackungsmaterial liefert, stellt Ad Terram BV nur die zusätzlichen Arbeitskosten in Rechnung.

Bezahlung:

  1. Die Zahlungsfristen betragen grundsätzlich 30 Tage ab Rechnungsdatum für Kunden mit genehmigten Kreditkonten.
  2. Alle vom Käufer geschuldeten Zahlungen müssen innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum bei Ad Terram BV in bar oder durch Gutschrift auf einem seiner Konten (mit oder ohne nähere Angaben) eingegangen sein.
  3. Verzugszinsen werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs fällig und liegen 1%-Punkte pro Monat über dem zu diesem Zeitpunkt in dem Land, in dem Ad Terram BV ihren Sitz hat, geltenden Bankzins.
  4. Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung behält sich Ad Terram BV das Recht vor, Lieferungen zurückzuhalten oder Dienstleistungen auszusetzen, bis alle fälligen Zahlungen des Käufers aus einem Vertrag mit Ad Terram BV eingegangen sind.

Eigentum und Gefahr, Beschädigung oder Verlust auf dem Transportweg:

  1. Alle von Ad Terram BV gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Ad Terram.
  2. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung geht mit der Lieferung der Waren auf den Käufer über. Die Lieferung erfolgt, wenn die Waren bei Ad Terram BV auf das Lieferfahrzeug geladen werden.
  3. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung von Saatgut (oder anderen Waren oder Verpackungen), das frei Haus an Ad Terram BV zur (organischen) Beschichtung, Veredelung oder zu einem anderen Zweck geliefert wird, verbleibt zu jeder Zeit beim Käufer.
  4. Die Waren und das Saatgut müssen bei der Ankunft kontrolliert werden, und offensichtliche Schäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt, unterschrieben und mit einem Vermerk versehen werden. Wenn der Schaden nicht offensichtlich ist oder die Waren oder das Saatgut während des Transports verloren gegangen sind, muss Ad Terram BV benachrichtigt werden, sobald der Käufer davon Kenntnis erhält, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung.
  5. Der Käufer hat unverzüglich nach Feststellung eines Mangels an der von Ad Terram BV gelieferten Leistung, spätestens jedoch innerhalb von dreißig Tagen nach der Lieferung, einen solchen Mangel gegenüber Ad Terram BV schriftlich geltend zu machen, andernfalls erlöschen seine Rechte automatisch.

Versicherung:

  1. Unter höherer Gewalt seitens Ad Terram BV ist in jedem Fall zu verstehen: Höhere Gewalt:
  • Umstände in Bezug auf Personen und/oder Materialien, die von Ad Terram BV bei der Erfüllung des Vertrags verwendet werden oder normalerweise verwendet werden, die entweder so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich gemacht wird, oder die für Ad Terram BV so ehrenhaft und/oder unverhältnismäßig teuer sind, dass die Erfüllung des Vertrags nach vernünftigem Ermessen nicht mehr oder zumindest nicht sofort von Ad Terram BV verlangt werden kann.
  • Streiks
  • Ein allgemeiner Mangel an notwendigen Rohstoffen und anderen Waren und Dienstleistungen, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
  • Der Umstand, dass eine Leistung, die für die von Ad Terram BV zu erbringende Leistung wichtig ist, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig bei Ad Terram BV abgeliefert wird.
  • Krieg, Kriegsgefahr, Unruhen, usw.
  1. Dauert ein Fall höherer Gewalt länger als vier Wochen an, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
  2. Im Falle von höherer Gewalt ist Ad Terram BV nicht zum Schadenersatz verpflichtet.

Höhere Gewalt (nicht zurechenbarer Ausfall der Leistung):

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Begrenzung der Haftung:

  1. Falls von Ad Terram BV gelieferte Waren oder Dienstleistungen mangelhaft sind und nicht den Vertragsbedingungen entsprechen, wird Ad Terram BV nach eigenem Ermessen die Waren und Dienstleistungen kostenlos ersetzen oder alle vom Käufer an Ad Terram BV geleisteten Zahlungen in Bezug auf die mangelhaften Waren oder Dienstleistungen zurückerstatten.
  2. Mit Ausnahme von Personenschäden oder Tod oder Betrug und mit Ausnahme der in Klausel 1 oben (Haftungsbeschränkung) genannten Fälle schließt Ad Terram BV hiermit jede andere Haftung (sei es aufgrund von Vertragsbruch, Fahrlässigkeit oder falscher Darstellung durch Ad Terram BV, seine Mitarbeiter, Lieferanten oder Subunternehmer oder Vertreter oder anderweitig) für Verluste, Kosten oder Schäden, die in irgendeiner Weise in Verbindung mit den gelieferten Waren und Dienstleistungen entstehen, aus, gleichgültig ob es sich um direkte oder Folgeschäden handelt.
  3. In Übereinstimmung mit den Gepflogenheiten des Saatgut- und Gartenbaugewerbes wird jede ausdrückliche oder stillschweigende Bedingung oder Garantie, ob gesetzlich oder anderweitig, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen genannt wird, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
  4. Die Haftung von Ad Terram BV aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einem anderen Rechtsgrund ist in jedem Fall auf 100% des Nettorechnungsbetrags der betreffenden Dienstleistung oder Ware beschränkt, höchstens jedoch auf Euro. 500.000,00.
  5. Der Käufer stellt Ad Terram BV, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von der Haftung gegenüber einem oder mehreren Dritten frei, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags ergeben, unabhängig davon, ob der Schaden durch Ad Terram BV oder Personen, deren Dienste von Ad Terram BV in Anspruch genommen wurden, oder durch gelieferte Hilfsmaterialien oder Dienstleistungen oder Güter verursacht oder verursacht wurde.
  6. Der Käufer hält Ad Terram BV auch schadlos, soweit dies gesetzlich zulässig ist, in Bezug auf jegliche Haftung gegenüber Dritten wegen eines Mangels an den von Ad Terram BV gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
  7. Der Käufer ist stets verpflichtet, alle notwendigen Tests/Feldversuche usw. durchzuführen, die zur Vermeidung von Ansprüchen/Schäden Dritter erforderlich sind.
  8. Im Verhältnis zum Käufer ist Ad Terram BV niemals verpflichtet, einem oder mehreren Dritten einen Betrag als Schadenersatz zu zahlen, der höher ist als der Höchstbetrag, für den Ad Terram BV gemäß dem vierten Absatz des Artikels Haftungsbeschränkung haftet oder haften würde.
  9. Alle Mitarbeiter von Ad Terram BV sowie alle Personen, deren Dienste von Ad Terram BV in Anspruch genommen wurden, können sich gegenüber dem Käufer und gegebenenfalls gegenüber Dritten auf die oben genannten Bestimmungen berufen, und zwar auf derselben Grundlage wie Ad Terram BV
  10.  

Kosten:

  1. Der Käufer ist verpflichtet, alle (außergerichtlichen) Kosten zu bezahlen, die Ad Terram BV aufgrund der Tatsache entstanden sind, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat.
  2. Bei Zahlungsverzug beträgt die vom Käufer geschuldete Entschädigung für die außergerichtlichen Kosten mindestens 15% des vom Käufer zu zahlenden Betrags.
  3. Wenn das Gericht oder ein Schlichter/Berater, der einen verbindlichen Rat erteilt hat, trotz der Bestimmungen im ersten Absatz den Käufer zur Zahlung von Kosten verurteilt, die niedriger sind als die tatsächlichen (außer-)gerichtlichen Kosten, ist Ad Terram BV berechtigt, die Differenz vom Käufer zu fordern.

Erlöschen der Rechte:

  1. Der Käufer hat seine Rechte aus dem Vertrag innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend zu machen, andernfalls erlöschen seine Rechte automatisch.
  2. Ad Terram BV ist berechtigt, die oben genannte Frist bei Bedarf zu verlängern.

Anwendbares Recht:

Auf jede rechtliche Beziehung zwischen Ad Terram BV und dem Käufer findet das niederländische Recht Anwendung.

Rechtsstreitigkeiten:

  1. Alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen von Eilverfahren, die sich auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Verträge, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, beziehen oder sich daraus ergeben, werden unter Ausschluss jedes anderen Gerichts dem zuständigen Gericht in Amsterdam zur Entscheidung vorgelegt.
  2. Ad Terram BV bleibt jedoch berechtigt, das Gericht anzurufen, das nach den gesetzlichen Vorschriften zuständig wäre.

Akzeptanz der Bedingungen:

Die Erteilung oder Übersendung einer Bestellung an Ad Terram BV stellt die Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer dar, der, wenn er diese Bedingungen nicht akzeptiert, die Waren unverzüglich zurücksenden oder Ad Terram BV anweisen muss, die Dienstleistungen nicht auszuführen. Diese Bedingungen werden ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen und bilden zusammen den gesamten Vertrag zwischen Ad Terram BV und dem Käufer. Andere ausdrückliche oder stillschweigende Bestimmungen, Bedingungen, Zusicherungen oder frühere Gewohnheiten und Praktiken finden keine Anwendung, einschließlich der Bestimmungen, die in der Bestellung des Käufers enthalten sein können. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und anderen Bedingungen in einem Vertrag haben diese Bedingungen Vorrang.

Vertraulichkeit:

  1. Der Inhalt dieser Bedingungen und eines Vertrages ist für die beteiligten Parteien vertraulich und darf ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden.
  2. Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der anderen, vertrauliche Informationen, von denen die empfangende Partei Kenntnis erlangt hat oder die ihr von der anderen Partei im Rahmen dieser Bedingungen oder eines Vertrages mitgeteilt wurden, geheim zu halten und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben (mit Ausnahme ihrer Rechts- und Berufsberater).
  3. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen in dieser Klausel Vertraulichkeit erstrecken sich nicht auf Informationen oder Angelegenheiten, die eine der Parteien nachweisen kann.
  4. sich in der Öffentlichkeit befinden oder Teil der Öffentlichkeit geworden sind, es sei denn, dies ist das Ergebnis einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß diesen Bedingungen;
  1. vor Beginn dieser Bedingungen in seinen schriftlichen Aufzeichnungen enthalten war;
  • ihr von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten unabhängig offengelegt wurde;
  1. nach geltendem Recht oder einer Regulierungsbehörde oder auf Anordnung eines Gerichts, einer Regierungsstelle oder einer anderen zuständigen Behörde offengelegt werden müssen; oder
  1. Ist erforderlich, um Ad Terram BV in die Lage zu versetzen, zu überprüfen, dass die vom Käufer zur Verfügung gestellten Informationen oder die vom Käufer angeforderten Waren und Dienstleistungen, die Ad Terram BV liefert, nicht die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen.

Dritte Parteien:

Weder diese Bedingungen noch ein Vertrag sollen irgendwelche Rechte für Dritte begründen.